Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Präambel 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages (umgangssprachlich „Das Kleingedruckte“ genannt) bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden.

1. Abschluss des Vertrages
Ein rechtsgültiger Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung eines entsprechenden Schriftstücks der mobilen Tierbetreuung tier.sein. zustande, ebenso bei Folgebuchungen durch einen Folgevertrag oder durch mündlicher Absprache. Leistungen der  mobilen Tierbetreuung tier.sein. erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Dies gilt ausdrücklich auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Leistungen HUTA  tier.sein.
 Tier.sein. betreut Hunde gemäß vertraglicher Vereinbarung auf dem eigenem Hundeplatz in Schirmitz (künftig „HPS“ genannt).  Tier.sein. bemüht sich stets, den Hund  gemäß seinen individuellen  Bedürfnissen zu betreuen. 
3. Leistungsabschluss und Durchführungsregelungen
Tier.sein gestaltet gemeinsam mit dem AG eine genaue Leistungsbeschreibung. Diese wird von beiden Vertragspartnern unterzeichnet und dient als Vertragsgrundlage. Tier.sein. nimmt die in der Leistungsbeschreibung genannten Aufgaben gemäß den Zeitvorgaben wahr und zeichnet sie gegen. Tier.sein. verpflichtet sich, die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrats, Gebäudes, der Pflanzen und Tiere zu achten. Sie achtet auf ungewöhnliche Vorkommnisse und leitet diese Informationen an den AG weiter. Tier.sein. hat für die gesamte Dauer des Auftrags uneingeschränktes Hausrecht, neben dem AG und einem oder mehreren ausdrücklich von ihm legitimierten Personen. In diesem Zusammenhang ist tier.sein. autorisiert, bei Gefahr für Hab und Gut Hilfsdienste wie Polizei, Feuerwehr, Handwerkernotdienste o. ä. einzuschalten. Die dabei entstehenden Kosten trägt der AG. Unmittelbar nach Beendigung des Auftrags wird die quittierte Leistungsbeschreibung vom AG eingesehen, gegengezeichnet und evtl. am Objekt entstandene Schäden im Abnahmeprotokoll festgehalten.
4.Hinweise für den Auftraggeber
Der AG erklärt ausdrücklich, dass er der Mieter / Eigentümer des Hauses / der Wohnung bzw. der Inhaber des Unternehmens ist, in dem der Auftrag ausgeführt werden soll. Die spätestens bei Auftragsbeginn auszuhändigenden erforderlichen Schlüssel des Objekts sollten mit einem Namensschild versehen sein, sowie Wertsachen, Bargeld, Schmuck und persönliche Unterlagen unzugänglich aufbewahrt werden. Alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Hilfsmittel wie technische Beschreibungen, Werkzeuge, Tiernahrung, Pflanzennahrung etc. sind tier.sein.  an einem ihr zugänglichen Ort zur Verfügung zu stellen. Personen, die während der Abwesenheit des AG zusätzlich Zugang zu den von der tier.sein.  zu betreuenden Räumlichkeiten im Besitz/Eigentum des AG haben, sind namentlich und schriftlich in der Leistungsbeschreibung bekannt zu geben. Vereinbarungen werden ausschließlich zwischen tier.sein. und dem AG getroffen. Alle bilateralen Vereinbarungen (auch schriftliche) zwischen Dritten und dem AG sind nichtig und führen im Zweifel zu Haftungs- und Versicherungsverlust.
5a. Preise, Bezahlung
Bei Existenz einer Buchungsbestätigung gilt der hierin genannte Preis (Rechenirrtümer ausgenommen). Ansonsten erfolgt die Preisberechnung nach der zum Betreuungsbeginn gültigen Preisliste. Tier.sein. behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen. Die vollen Betreuungskosten sind bei Betreuungsbeginn zu entrichten. 
6a. Krankheiten und Besonderheiten
Der Kunde versichert, dass sein Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sowie frei von inneren und äußerlichen Parasiten, ist. Desweiteren versichert er, dass das Tier kastriert/sterilisiert ist und das rechtmäßige Eigentum des Tierbesitzers ist. Evtl. vorhandene Erkrankungen und Besonderheiten jeglicher Art, insbesondere Verhaltensauffälligkeiten sind tier.sein. vor Betreuungsbeginn mitzuteilen. Dies gilt auch dann, wenn sich zwischen Vertragsabschluss und Betreuungsbeginn Änderungen gegenüber dem Vertragsinhalt ergeben haben. Bei Unterlassung hat der Kunde die sich daraus ergebenden Mehrkosten (erhöhter Betreuungsaufwand) zu zahlen.
6b. Impfschutz
Neben einer ordentlichen Grundimmunisierung ist ein aktueller Impfschutz gegen folgende Krankheiten Voraussetzung für die Betreuung des Tieres:Katzen mit Freigang, auch Terasse oder Garten: Katzenschnupfen, Katzenseuche, Tollwut. Wohnungskatzen (außer Balkon):  Katzenschnupfen, Katzenseuche.  
7. Haftung bei Krankheit, Verletzung, Schäden
Eine Haftung für Schäden aller Art, insbesondere als Folge einer vorher nicht genannten Erkrankung / Verletzung / Auffälligkeit wird ausgeschlossen. Stellt tier.sein. bei Betreuungsbeginn einen Verstoß gegen den Punkt 6 fest, so ist sie berechtigt, die Betreuung des Tieres zu verweigern. Dessen ungeachtet ist der Kunde dennoch zur Zahlung der Betreuungskosten verpflichtet. 
8. Haftung
Tier.sein. haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus, für verendete Pflanzen oder Tiere, es sei denn, es liegt ein nachweislich grob fahrlässiges Verhalten von tier.sein. vor. Desweiteren wird eine Haftung für nicht quittiert übernommenes Wertvermögen und/oder persönliche Unterlagen ausgeschlossen, sofern diese für andere als den AG zugänglich aufbewahrt wurden.  Sollte am Ende des Auftrags keine quittierte Schlüsselübergabe erfolgen, so entfällt jegliche Haftung für tier.sein. für die Schlüssel und alle möglicherweise aus deren Verlust entstehenden Folgen. Erkrankt oder verletzt sich ein Tier während des Betreuungszeitraumes, so sind die daraus resultierenden Kosten vom Besitzer zu tragen, sofern nicht ein nachweisbarer Vorsatz oder eine grobe Fahrlässigkeit seitens tier.sein. nachgewiesen wird. Gleiches gilt für Schäden, die von dem Tier während des Betreuungszeitraumes  in der betreuten Wohnung verursacht werden und das Maß der üblichen Abnutzung übersteigen.
9. Sonderbehandlungen
Sonderbehandlungen bedürfen der Schriftform.
10.Datenschutz
Der Kunde erklärt seine Zustimmung zur bzw. verzichtet auf Vergütungen bzw. Ansprüche aus der Verwendung bzw. Veröffentlichung von Foto bzw. Filmaufnahmen seines Tieres seitens tier.sein.. Gleichzeitig verzichtet er auf Vergütungen oder Ansprüche jeglicher Art. Ferner erklärt er seine Zustimmung zur Weitergabe seiner Kontaktdaten an einen medizinischen Fachdienst, sollte das Aufsuchen eines solchen während des Vertragsverhältnisses notwendig sein. Weiteres regelt die Datenschutzerklärung. 
11. Versicherung
Sollten während der Leistungserbringung schuldhaft verursachte Schäden entstehen, so haftet der „Mobile Haustierservice“ im Rahmen einer bestehenden Betriebs-Haftpflichtversicherung insb. für Personenschäden bis 2 Mio. EUR, Sachschäden bis 1 Mio. EUR, Vermögensschäden bis 200.000 EUR und Schlüsselverlust bis 20.000 EUR. Des weiteren weise ich darauf hin, dass Tiere während der Fahrt nicht versichert sind. Außerdem ist es nicht möglich den/die Tierhalter(in) z.B. bei Fahrten zum Tierarzt mitzunehmen.